Bevor man sich in Riesenetats stürzt, lohnt ein Blick auf das Onlinecontrolling. Zu bestimmten Zeiten bei bestimmten Benutzergruppen (ach, wie herrlich unspezifisch) kommen fast nur Requests aus dem Google-Partnernetzwerk. Will man dieses nicht ausblenden, weil genügend andere interessante Zugriffe daraus erfolgen, stellt man alle Kampagnen eben nur zu bestimmten Zeiten online. Einfach mal auf den eigenen Seiten messen. Es lässt sich vortrefflich an unattraktiven Zeiten sparen, damit man bei gleichem Gesamtbudget zu attraktiven Zeiten weiter oben steht.
ebay – Vorsicht bei Steuern
Das ist jetzt keine Steuerberatung, aber Basiswissen auch für den „normalen“ Internethandel.
Bei ebay bekommen gerade Kunden nette Schreiben vom Zoll, weil sie im Ausland Kaffee erworben haben und die dafür in Deutschland fällige Steuer nicht entrichteten. Kleinkram.
Richtig interessant wird es beim innereuropäischen Handel, sowie Kauf- und Verkauf außerhalb der EU.
Verkauft man in die Schweiz, kann der Kunde den Nettopreis zahlen, obwohl (man bei ebay gerade alles, u.a. auch die Provision) brutto abgerechnet hat. Dafür muss dann der Schweizer in der Schweiz Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll bezahlen. Was wiederum deutlich über dem hiesigen Bruttopreis liegen kann. Ein buchhalterisches Monstrum, das erst einmal auf beiden Seiten abgebildet sein will. Zudem wird so mancher Kunde sauer sein, wenn er plötzlich so viel bezahlen muss und wird die Ware zurückgeben wollen. Und dann fängt die Rechnerei erst richtig an, Spedition, Zollrückabwicklung, etc. Für Keinversender lohnt es sich daher nicht unbedingt, außerhalb der EU zu liefern. Zumal man noch die Arbeit mit der Zolldeklaration hat.
Selbst mal gemacht, der reine Horror: Lieferung eines Temperaturmessgeräts (bei ebay versteigert) nach Australien via Maxibrief, International, Luftpost, Einschreiben, Rückschein, Versicherung und dann noch die Zollerklärung auf dem Postamt. Die Dame von der Post ist hinten über gefallen.
Ansonsten gilt für die EU: wenn beide Seiten eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, kann netto abgerechnet werden.
Vorsicht bei Google Einstellungen
Google Adwords bietet auch eine Suchausgabe, bei der ähnliche Begriffe angezeigt werden.
Hier kann man mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Berührung kommen, falls Marken angezeigt werden, die man selbst nicht hat und liefern kann.
Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, besser:
Bei Markennamen und Gerätekategorien alles ausschließen, was man selbst nicht hat.
Und selbstverständlich: bloß nicht mit bei Adwords gebuchten Begriffen werben, wenn man nicht diese Begriffe auch hat oder auch nicht liefern kann. Da ist die Rechtsprechung zwar auch nicht einheitlich, aber tendiert viel eher zu Sanktionen.
Google – natürliches Ranking und Adwords
Einige Nachteile der natürlichen Suchmaschinenoptimierung seien erwähnt, die sich sinnvoll nur mit Adwords lösen lassen.
Schnell wechselnde Produkte, z.B. Angebote, sind nur schwer im natürlichen Ranking abzubilden. Hingegen sind Adwords – Kampagnen binnen Minuten erstellt.
Produkt- und Markeneigennamen werden nicht gefunden, wenn der Anwender nicht gezielt danach sucht. Bei Adwords hingegen läßt sich bsw. auch der Suchbegriff „Auto“ buchen, wenn man einen Audi verkaufen möchte.
Verschiedene Spracheinstellungen sind beim natürlichen Ranking schwierig. Denkt man alleine an so banale Sachen wie „Pfannkuchen“, wird der Österreicher „Palatschinken“ suchen. Und das war nur ein Beispiel aus dem deutschen Sprachraum. Bei Adwords bucht man einfach beides.
Auch kann man in Adwords typische Rechtschreibfehler „vorhersehen“. Ob man, selbst durchgeführt, nun einen „Terassenstrahler“ oder einen „Terrassenstrahler“ anbietet, ist bei Adwords egal. Man bucht einfach beide Begriffe.
Direktes Feedback einmal anders
Wenn wieder mal Spam eintrudelt und der Ärger kocht, gibt es einen interessanten Weg (den ich hier nicht empfehle, wie es auch keine Amerikaner in Bagdad gibt ;-)), mit dem Müll umzugehen.
Sieht man auf den Seiten der Absender nach, kann es sehr interessant sein, die offiziellen Kontakte dieser Spammer ihrerseits in Mailinglisten einzutragen……..auf das die Freude über unverlangte Werbebotschaften geteilt ist.
Was jetzt natürlich keinen Aufruf darstellt, auch so zu verfahren 😉