Die KVR Handelsgesellschaft hatte über die sattsam bekannte Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) viele Händler mit mE teilweise haarsträubenden Abmahnungen überzogen. Haarsträubend mE in so fern, als dass eine richtige Handelstätigkeit und ein echtes Wettbewerbsverhältnis nicht gegeben waren. Das sahen so auch einige Gerichte und verdonnerten die KVR Handelsgesellschaft, vertreten durch deren Geschäftsführer Frank Drescher, jeweils zum Ersatz der anwaltlichen Kosten im Zuge der Abwehr von Abmahnungen. Die daraufhin im Raume stehenden Forderungen waren lächerlich niedrig, die KVR Handelsgesellschaft konnte diese jedoch nicht bezahlen – die Beitreibung mittels Zwangsvollstreckung schlug fehl. Wenn das nicht nach ganz schneller Insolvenz der KVR Handelsgesellschaft GmbH riecht, weiß ichs nicht.
In so fern hat sich auch an dieser Stelle mE bewahrheitet, dass es sich nicht um einen Akt des Wettbewerbsgebarens handelte, sondern nur um rechtsmissbräuchliche Abzocke des Duos Drescher und der Kanzlei U+C. Persönliche Meinung: Frank Drescher wird wohl brav das Händchen heben und seine Zahlungsunfähigkeit ebenfalls feststellen lassen. Gegen die Anwälte von Urmann und Collegen sind zurzeit diverse nette Rechtsmittel unterwegs, weil einige Händler und deren Anwälte wohl – zu recht – sehr sauer reagiert haben und eine deutliche Mithaftung sowie Rechtsmissbrauch der Kanzlei sehen – Stichworte u.a. Beihilfe zur Insolvenz, Beihilfe zum Betrug. Das kann für die Kanzlei auch noch böse ins Auge gehen, weil bspw. in Bochum vor dem Amtsgericht und dem Landgericht in einem ähnlichen Fall entschieden wurde, dass diese mithaften kann (die Urteile aus Bochum: AG 11.01.2003 – 63 C 211/03 , LG 18.03.2004 – 9 S 289/03), siehe RA Felling. Da müsste es eigentlich noch weitere Urteile geben, einfach mal Google anwerfen. Wer also sauer ist und etwas Zeit hat, kann den Herren Thomas Urmann und Collegen vielleicht auf diesem Wege erstens auf die Pelle rücken, zweitens seine Auslagen eintreiben. Fragen Sie ruhig mal ihren Rechtsanwalt, u.a. nach sittenwidriger Schädigung. Meine Anwältin für Marke, Wettbewerb und Internet wird sich ebenfalls über einen entsprechenden Auftrag freuen – und die ist sehr, sehr gut.
Damit hat jedenfalls der „Münchener Ableger“ eine deutliche Schlappe eingesteckt. Was genau der Münchener Ableger ist und wer da mitspielt, kann man gerne in Google erfahren. Die Mitspieler dieser Runde jedenfalls sind alle bestens bekannt für mE reichlich dubiose Geschäfte, Abofallen, Abzocke und Beschiss. Ich finde es ausgesprochen gut, dass sich viele Händler gewehrt haben und diesem Treiben ein Ende setzten. Der Informationsaustausch über das Internet und zwischen den Anwälten der ehrlichen Händler lief hervorragend. Wenn die jetzt noch einigermaßen koordiniert und abgestimmt vorgehen, könnten sie solche Kandidaten ein für allemal ins wirtschaftliche Nirwana jagen.
Ach, da gibts ja noch die Frage, ob die KVR, Drescher sowie Rechtsanwälte Urmann und Collegen ein richtig großes Rad drehen wollten. Meiner Meinung ja. Denn ein guter Bekannter von Drescher, der Chef der Olivosmedia GmbH namens Bernhard Soldw…., suchte mE für den massenhaften Abmahnbetrieb dies hier. Da diese Stellenanzeige immer noch aktuell ist, kann man ggf. wohl weitere Abmahnwellen erwarten – vielleicht anderer Name, gleiches Spiel.
P.S. Da kam gerade noch etwas sehr Interessantes herein. Abmahnanwälte geraten unter Feuer, siehe http://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-abmahnanwalt-betrug-erpressung-anklage/ Das dürfte lustig werden. Bei KVR Handelsgesellschaft konnte ich keine echte Handelstätigkeit feststellen. Einfach mal bei Google eintippen: Amazon KVR Handelsgesellschaft . Die meisten der angebotenen Artikel waren nicht lieferbar, entsprechend mies ist die Kundenbewertung. Besonders pikant: KVR und deren Geschäftsführer Frank Drescher haben sich bei Amazon teilweise ähnlichen AGB-Teilen unterworfen, die sie bei anderen Internethändlern abmahnten.
Beim ehemaligen Shop der KVR gab es ein wildes Sammelsurium. Ich glaube nicht, dass alle oder nur ein Bruchteil der Artikel irgendwie lieferbar waren. Da könnte man durchaus einmal nach Lieferantenverträgen fragen, wenn man einen Betrug nachweisen möchte. Außerdem dürfte die KVR nur recht wenig Umsatz aus der Handelstätigkeit, also dem angegebenen Geschäftszweck, gezogen haben. Pfennigartikel waren ok, technische Geräte massiv überteuert. Da könnte man auf den Verdacht kommen: bitte nicht kaufen und wenn, besorgen wir die Ware eben im Baumarkt oder sonstwo. Ich glaube nicht, dass ein Konkurrenzverhältnis zu den abgemahnten Händlern in der Spannbreite der abgemahnten Branchen bestand. Das hätten U+C, Urmann und Collegen auf einen Blick sehen müssen. Es sei denn, sie wollten wild durch die Gegend abmahnen. Die machen sich meiner Meinung nach mit schuldig.