Immer schön an die Formalitäten denken – sonst droht Abmahnung

Gerade versuchen wieder einmal rechtschaffene Anwälte, gegen das Böse in der Welt zu kämpfen. Natürlich absolut uneigennützig sausen Abmahnungen durch die Gegend, welche sich primär an GmbHs, Mittelständler und dergleichen richten.

Da habe ich doch mal meinen Anwalt gefragt. Also: wer sich keine Abmahnung einfangen möchte, sollte folgende Punkte in jeglichem schriftlichen Verkehr angeben: Steuer-Nr, Handelsregister -nummer und -gericht, Ort der Handelsniederlassung und noch ein paar weitere Dinge.

Mehr Infos gibts hier.

Und hier die Details zu Handelsgesetz, Aktiengesetz, Gmbh Gesetz.

Wichtig: das gilt auch für Emails! Natürlich ebenfalls sämtliche Korrespondenz wie Anfragen, Auftragsbestätigungen, Lieferschein etc.. Also ALLES im schriftlichen Geschäftsverkehr.
Eine Abmahnung in diesem Fall ist meiner Meinung nach unnötig, da der teuerste Serienbrief, den man bekommen kann.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de