Das Hamburger Urteil und das Internet

Das Internet ist schnell, sehr schnell. Und für jeden frei verfügbar. Entsprechend kann sich ein jeder beim Stöbern irgendwelche Informationen suchen oder durch Zufall auf Informationen stoßen. Und jeder kann seine freie Meinung äußern im Rahmen des Grundgesetzes. Jetzt ist in Hamburg ein Urteil ergangen, wonach Forenbetreiber für die Inhalte haften. Wohlgemerkt Inhalte, die der Betreiber nicht selbst in ein Forum eingestellt hat, sondern durch einen Teilnehmer des Forums eingespielt wurden.

Die Konsequenzen sind weit reichend, auch für Blogs wie Web 3.0. Für mich persönlich ziehe ich einen Vergleich mit dem guten alten Papier. Das Internet ist eine Kommunikationsmethode, genau wie der Druck. Was man schreibt oder ausdruckt, liegt meines Erachtens in der Verantwortlichkeit des Autors. Wenn jemand irgendeinen Unfug in ein Forum schreibt, ist dies für mich äquivalent zum Kleben eines Plakats. Der Forenbetreiber kann nach meinem Geschmack zunächst einmal genau so wenig für den Inhalt, wie der Besitzer einer Litfasssäule, auf die jemand etwas klebt.

Wer Kenntnis von unrichtigen, beleidigenden oder sonstwie unkonformen Inhalten gelangt, kann diese entfernen. Wenn er es denn weiß und wissen kann. In der Praxis sind gerade die großen Foren so gut wie nicht zu verwalten. Man müsste zig-Tausend Benutzern auf die Finger sehen, was sie gerade anstellen, um vor einer eventuellen Veröffentlichung problematischer Inhalte einzugreifen. In der Praxis müssten wohl einige Redakteure nichts anderes mehr tun, als Inhalte und Rechtskonformtität 24 Stunden am Tag nachprüfen. Weil eben das Internet auch 24 Stunden am Tag läuft.

Ist da nicht eher eine Regelung sinnvoll, wo jeder Autor für sich selbst verantwortlich ist? Kann man einem Forenbetreiber für den praktischen Betrieb auferlegen, dauernd seine Mitglieder im Auge zu haben? OK, wenn es eindeutige Rechtsverstöße sind, sollte man eh so schnell wie möglich korrigieren. (Das betrifft ausdrücklich nicht die in einem Kommentar bei uns gelöschten Links, sorry!!!!) Aber beispielsweise bei einer Berichterstattung über laufende Verfahren begibt man sich schon auf sehr dünnes Eis. Vor allem, wenn es um Betrugsvorwürfe, gegenseitige Abmahnungen, etc. geht. Entsprechend habe ich aus Vorsicht einen Beitrag vom 20. Januar editiert, die Links im Beitrag selbst sowie im Kommentar gelöscht.

Trotzdem kann der interessierte Leser immer noch sämtliche Informationen über Suchmaschinen finden. Damit dürfte das Problem für uns wohl abgeschoben sein. Es sei denn, jemand möchte Suchmaschinenbetreiber, ein paar Zeitschriften, Verbraucherverbände und auch deutsche Gerichte selbst verklagen. Gerichtsurteile sind nämlich öffentlich, allgemein auch Verhandlungen und Beweisaufnahme. Nur mal so am Rande. Wer also die brisanten Inhalte finden möchte, kann dies auch weiterhin tun. Sie oder er dürfen sich sogar ihren Teil denken, was noch nicht ganz verboten ist.

Es wird für mich höchste Zeit, dass die Gesetzgebung sich mit der Geschwindigkeit und den technischen Möglichkeiten des Web vertraut macht. Vielleicht wäre das ja der Wunsch für ein „offizielles“ Web 3.0: Eine praxisgerechte und durchführbare Rechtsprechung anhand von klaren Regeln.

Autor: Georg Grohs Online Marketing

Online Marketing, Erfahrung seit 1998, einige einzigartige Erfolge. Aber immer mit einem Lächeln. georg-grohs.de