Ich hatte ja schon einmal über eine in meinen Augen mehr als dubiose Truppe namens Gewerbeauskunft Zentrale berichtet. Jetzt hatte der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Gewerbeauskunft Zentrale geklagt und sehr schön gewonnen. Eine Revision ist nicht zulässig. Damit wird dem Spuk dieser Typen erst einmal ein Ende gesetzt.
Zur Erinnerung: Die Gewerbeauskunft Zentrale hatte nach meiner Vermutung das Internet abgeklappert und wahrscheinlich auch Firmenadressen angemietet. Betroffene Firmen bekamen ein Schreiben (liegt mir noch vor), das in der Aufmachung doch sehr an offizielle Schreiben staatlicher Stellen erinnerte. Darin wurde man aufgefordert, seine Daten abzugleichen. Und, wie überraschend für diese Firma mit mehr als einschlägiger Reputation, gleichzeitig wurde ein Werbevertrag abgeschlossen.
Hier sind wohl diverse Firmen hereingefallen und hingen fortan am Fliegenfänger der Abzocker. Jetzt ist erst mal Schluss mit derartigem Geschäftsgebaren.
Vielleicht kommen ja noch einige Opfer aus den Verträgen heraus, wenn sie sich an einen Anwalt wenden und das Düsseldorfer Urteil, Az.: I-20 U 100/11, zitieren.
Zu befürchten ist allerdings, dass diese Masche weiter gehen wird, sei es durch bloße Umfirmierung, sei es durch geringfügige Änderungen der Schreiben.